Standby-Akkreditiv (SBLC)

Standby-Akkreditiv (SBLC)

Standby-Akkreditiv, auch SBLC genannt, ist ein Muss, wenn Sie durch Importe und Exporte Handel treiben. Im Falle des Beistandsakkreditivs verpflichtet sich das Finanzinstitut gegenüber einem Begünstigten, z. B. ein Lieferant, ein Exporteur oder Händler, eine Zahlung für den Kunden auszuführen, wenn der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen kann und der Begünstigte eine schriftliche Zahlungsaufforderung einreicht.

Es gibt bestimmte Verpflichtungen und Bedingungen, die erfüllt werden müssen. Um dies zu gewährleisten, stellt ein renommiertes Finanzinstitut ein Beistandsakkreditiv aus. Aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung bei der Umsetzung der Wünsche beider Parteien eines Geschäftsabkommens wissen wir genau, was zu tun ist. Wir kommen grundlegenden, formellen Zeichnungspflichten nach, die sicherstellen, dass die Partei, die ein Standby-Akkreditiv (SBLC) anstrebt, die gewünschte finanzielle Glaubwürdigkeit besitzt.

Das Finanzinstitut garantiert durch das SBLC, dass die geschäftlichen Verpflichtungen und Bedingungen des Geschäfts selbst dann erfüllt werden, wenn das Unternehmen seinen Geschäftsbetrieb einstellt, zahlungsunfähig wird oder aus irgendeinem Grund nicht zahlen kann.

WORTLAUT SBLC →

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